Shootex

Live-Action Shooter · Staig

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Wird nur für den Notfall verwendet und nach der Veranstaltung gelöscht.

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Erziehungsberechtigte Person

Der Teilnehmer ist noch nicht 18 Jahre alt. Diese Vereinbarung muss deshalb von einem Erziehungsberechtigten ausgefüllt und unterschrieben werden.

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Vereinbarung lesen

Mit meiner Anmeldung und/oder Teilnahme erkenne ich die nachfolgenden Bestimmungen als rechtsverbindlich an. Diese Teilnahmevereinbarung gilt für alle Angebote, Spielfelder und Formate, die durch die Shootex GbR durchgeführt werden – insbesondere, aber nicht ausschließlich:

  • Outdoor-Lasertag („Live-Action Shooter“) auf den Spielfeldern in Staig
  • Shootex Kids – Nerf-Blaster-Events für Kinder ab 6 Jahren
  • Kindergeburtstage, Junggesellenabschiede, Firmen- und Vereinsevents
  • Turniere, Ligabetrieb und Sonderformate (z. B. Zombie- oder Halloween-Modus)
  • Externe Einsätze, Kooperationsveranstaltungen und mobile Angebote

Diese Erklärung regelt das Verhältnis zwischen dem Teilnehmer und der Shootex GbR für den gesamten Zeitraum des Aufenthalts auf dem Veranstaltungsgelände – vom Betreten bis zum Verlassen, einschließlich Einweisung, Pausen und Aufenthalt in den Neben- und Zuschauerbereichen.

Absatz 1 – Vorbemerkung & Geltungsbereich

Die Angebote der Shootex GbR sind sportlich-spielerische Freizeitveranstaltungen mit taktischem Wettkampfcharakter. Gespielt wird im Freien, auf naturbelassenem und baulich gestaltetem Gelände, in Teams und unter Zeitdruck.

Beim Lasertag-Betrieb werden ausschließlich Infrarot-Markierer eingesetzt. Es werden keine Projektile verschossen; die Trefferabfrage erfolgt über einen für das Auge unschädlichen Infrarot-Impuls, der von Sensoren im Stirnband erfasst wird. Bei Shootex Kids kommen handelsübliche Nerf-Blaster mit Schaumstoff-Darts zum Einsatz.

Die verwendeten Markierer und Blaster sind keine Waffen im Sinne des Waffengesetzes. Sie sind ihrer Optik nach jedoch teilweise realistischen Vorbildern nachempfunden. Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass das Mitführen dieser Geräte außerhalb des umfriedeten Veranstaltungsgeländes – insbesondere in der Öffentlichkeit, auf Parkplätzen oder im Straßenverkehr – untersagt ist.

Die Teilnahme erfolgt vollständig auf eigene Gefahr – auch bei Gruppenbuchung, Firmenbuchung oder Schenkung durch Dritte. Die Einhaltung aller nachfolgenden Regeln ist Voraussetzung für die Teilnahme.

Absatz 2 – Teilnahmeberechtigung, Alter & Identifikation

Die Teilnahme ist ausschließlich nach namentlicher Anmeldung möglich. Jeder Teilnehmer nennt bei der Registrierung seinen vollständigen Namen und sein Geburtsdatum und legt auf Verlangen ein gültiges Ausweisdokument vor. Eine Teilnahme unter falscher Identität, mit unzutreffenden Altersangaben oder unter Verwendung von Pseudonymen ist untersagt.

Es gelten folgende Altersgrenzen:

  • Lasertag ab 16 Jahren: eigenständige Teilnahme.
  • Lasertag 14–15 Jahre: nur mit anwesender Aufsichtsperson und schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
  • Shootex Kids (Nerf) ab 6 Jahren: nur mit schriftlicher Einwilligung eines Erziehungsberechtigten.
  • Shootex Kids (Nerf) unter 6 Jahren: nur nach vorheriger individueller Absprache mit der Shootex GbR.

Für alle Teilnehmer unter 18 Jahren ist diese Vereinbarung von einem Erziehungsberechtigten zu unterzeichnen. Der Erziehungsberechtigte bestätigt damit zugleich, dass er zur Vertretung berechtigt ist und die minderjährige Person über die Sicherheitsregeln informiert hat.

Wird eine minderjährige Person ohne durchgehend anwesenden Erziehungsberechtigten übergeben, benennt der Erziehungsberechtigte eine während der gesamten Veranstaltung telefonisch erreichbare Kontaktperson. Die Aufsichtspflicht über minderjährige Teilnehmer verbleibt außerhalb der aktiven, von der Spielleitung betreuten Spielzeit beim Erziehungsberechtigten bzw. der von ihm benannten Begleitperson.

Die Entscheidung über die Zulassung im Einzelfall liegt allein bei der Shootex GbR.

Absatz 3 – Gesundheit, Selbsteinschätzung & medizinische Maßnahmen

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich – bzw. die von mir angemeldete minderjährige Person – körperlich und gesundheitlich in der Lage bin, an einem Event der Shootex GbR teilzunehmen. Ich erkläre ausdrücklich, dass:

  • keine gesundheitlichen Einschränkungen oder Erkrankungen bestehen, die durch körperliche Anstrengung, Laufen im Gelände, Stresssituationen oder Lichtreize negativ beeinflusst werden könnten;
  • insbesondere keine unbehandelten Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Epilepsie oder Photosensibilität, Asthma, akute Verletzungen oder Angst- und Panikstörungen vorliegen, die ein Risiko darstellen;
  • ich nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder bewusstseinsverändernden Medikamenten stehe;
  • ich die Teilnahme aus freiem Willen und auf eigenes Risiko durchführe.

Relevante gesundheitliche Umstände sowie Allergien, benötigte Notfallmedikamente (z. B. Asthmaspray, Adrenalin-Pen) und eine Notfallkontaktnummer sind der Spielleitung vor Spielbeginn mitzuteilen. Ohne diese Angabe kann im Ernstfall nicht angemessen reagiert werden.

Ich erkenne an, dass die Shootex GbR das Recht hat, mich oder die von mir angemeldete Person vom Spielbetrieb auszuschließen, wenn gesundheitliche, sicherheitstechnische oder organisatorische Gründe dagegen sprechen – auch ohne Rückerstattungsanspruch, sofern der Ausschluss auf einem von mir zu vertretenden Umstand beruht.

Kommt es während der Veranstaltung zu Verletzungen oder Notfällen, stimme ich der Durchführung medizinischer Erstmaßnahmen sowie der Alarmierung des Rettungsdienstes ausdrücklich zu. Behandlungskosten trage ich über meine eigene Kranken- bzw. Unfallversicherung.

Absatz 4 – Risiken, Gefahrenquellen & Eigenverantwortung

Mir ist bewusst, dass die Teilnahme trotz aller Sicherheitsvorkehrungen mit typischen Risiken einer sportlichen Outdoor-Aktivität verbunden ist. Ich nehme die nachfolgend genannten Risiken ausdrücklich und auf eigene Verantwortung in Kauf:

Physische Risiken

  • Stürze, Prellungen, Zerrungen, Schürfwunden, Kratzer und blaue Flecken
  • Umknicken, Stolpern oder Kollisionen mit Gelände, Hindernissen, Deckungen oder anderen Personen
  • körperliche Erschöpfung durch Spieldauer, Hitze, Kälte, Nässe oder unwegsames Gelände
  • Treffer durch Schaumstoff-Darts (Shootex Kids), insbesondere auf kurze Distanz
  • allergische Reaktionen oder Unverträglichkeiten gegenüber Ausrüstung, Nebel, Pflanzen oder Insektenstichen

Gelände- & Umweltbedingungen

  • unebene, rutschige, matschige oder durchwurzelte Oberflächen
  • Container, Aufbauten, Deckungen, Treppen, enge Durchgänge, Schutt oder Geröll
  • eingeschränkte Sicht bei Dämmerung, Dunkelheit, Nebel oder Regen
  • Witterungseinflüsse wie Regen, Schnee, Wind, Hitze, Kälte oder Sonneneinstrahlung
  • temporäre Dekorationen und Spielfeldaufbauten mit Stolperpotenzial

Technik & Ausrüstung

  • Infrarot-Markierer, Stirnbänder, Nerf-Blaster, Schutzbrillen und Zubehör
  • Effektgeräte wie Nebelmaschinen, Soundanlagen, Signal- und Blitzlichter
  • Ausrüstungsgegenstände mit realistischer Optik
  • technische Störungen oder Ausfälle einzelner Geräte während einer Runde

Spielbedingte Belastungen

  • Wettkampfdruck, Adrenalin, laute Geräusche und Reizüberflutung
  • unbeabsichtigter Körperkontakt zwischen Teilnehmern in Spielsituationen
  • Spielabläufe, die schnelles Laufen, Ducken, Knien oder Springen erfordern

Ich erkenne an, dass trotz aller Sicherheitsvorkehrungen keine absolute Gefahrlosigkeit gewährleistet werden kann, und nehme an sämtlichen Spielhandlungen, Runden und Modi auf eigene Gefahr teil.

Absatz 5 – Haftung, Mitverschulden & vertragliche Hauptleistung

Der Teilnehmer erkennt an, dass genretypische, geringfügige körperliche Einwirkungen – etwa Kratzer, blaue Flecken, Schürfwunden oder Muskelkater – sowie Treffer durch Schaumstoff-Darts keine vertragswidrigen Schäden darstellen, sondern die ausdrücklich gebuchte vertragliche Hauptleistung. In diese Einwirkungen willigt der Teilnehmer im Rahmen des sportlich Üblichen ausdrücklich und aus freiem Willen ein.

Unbeschränkte Haftung

Die Shootex GbR haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Shootex GbR, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für sonstige Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ebenso bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

Begrenzte Haftung

Für sonstige Schäden haftet die Shootex GbR bei einfacher Fahrlässigkeit nur, soweit eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen – insbesondere für Sachschäden an Kleidung, Brillen, Uhren, Mobiltelefonen und sonstiger mitgebrachter Ausrüstung sowie für Verlust oder Diebstahl persönlicher Gegenstände.

Mitverschulden

Verstößt der Teilnehmer gegen die in Absatz 6 genannten Sicherheitsanweisungen – etwa durch Abnehmen der Schutzbrille, Verlassen des Spielfelds, eigenmächtiges Handeln oder Missachtung von Abbruchsignalen – oder ignoriert er seine gesundheitliche Selbsteinschätzung nach Absatz 3, so liegt ein erhebliches Mitverschulden im Sinne des § 254 BGB vor, das die Haftung der Shootex GbR bis auf null reduzieren kann.

Eigene Verantwortung & Freistellung

Ich bestätige, dass ich für meine persönliche Habe und für mitgebrachte oder selbst genutzte Ausrüstung selbst verantwortlich bin. Mir ist bekannt, dass ich für ausreichenden Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz selbst zu sorgen habe. Ich stelle die Shootex GbR von Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund meines eigenen schuldhaften Verhaltens (z. B. Körperverletzung, Sachbeschädigung, grob fahrlässige Handlung) entstehen. Bei minderjährigen Teilnehmern gilt dies entsprechend für den unterzeichnenden Erziehungsberechtigten im Rahmen seiner gesetzlichen Aufsichtspflicht.

Beschädigte Ausrüstung

Für vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigte Ausrüstung der Shootex GbR haftet der Teilnehmer bzw. bei Minderjährigen der Erziehungsberechtigte nach den gesetzlichen Vorschriften.

Absatz 6 – Sicherheitsregeln, Ausschluss & Abbruch

Ich verpflichte mich, während des gesamten Aufenthalts die Regeln, Sicherheitsanweisungen und Anordnungen der Shootex GbR und der Spielleitung vollumfänglich zu befolgen. Dazu zählen insbesondere:

  1. Die Schutzbrille bzw. der Kopfschutz wird auf dem Spielfeld zu keinem Zeitpunkt abgenommen – auch nicht kurz, auch nicht zwischen den Runden, solange die Spielleitung das Feld nicht freigegeben hat.
  2. Kein Alkohol- oder Drogenkonsum vor oder während des Spielbetriebs.
  3. Ausrüstung wird nur bestimmungsgemäß eingesetzt; Markierer und Blaster werden zu keinem Zeitpunkt auf ungeschützte Personen, auf Zuschauer, auf Tiere oder aus kürzester Distanz auf Gesicht und Kopf gerichtet.
  4. Kein absichtlicher Körperkontakt, kein Schubsen, keine Gewalt und keine Drohungen gegenüber Teilnehmern, Zuschauern oder Personal.
  5. Kein Verlassen des markierten Spielfelds, kein Betreten gesperrter Bereiche, kein Klettern auf Aufbauten außerhalb der freigegebenen Wege.
  6. Sofortiges Einstellen des Spielbetriebs auf das Abbruchsignal der Spielleitung.
  7. Keine mutwillige Beschädigung von Gelände, Ausrüstung, Aufbauten oder Technik.
  8. Kein Mitführen eigener Waffen, waffenähnlicher Gegenstände, Pyrotechnik oder nicht freigegebener Ausrüstung. Mitgebrachte Nerf-Blaster dürfen nur nach Freigabe durch die Spielleitung verwendet werden; modifizierte oder leistungsgesteigerte Geräte sind ausgeschlossen.
  9. Festes, geschlossenes Schuhwerk und der Witterung angemessene Kleidung sind Teilnahmevoraussetzung.

Ein Verstoß gegen diese Regeln oder ein sicherheitsgefährdendes Verhalten kann zum sofortigen Ausschluss vom Spielbetrieb führen – ohne Anspruch auf Rückerstattung oder Ersatz.

Gleiches gilt, wenn ich das Event aus eigenem Entschluss abbreche, etwa wegen Erschöpfung, Unwohlsein oder persönlicher Gründe. Auch in diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückzahlung, Umbuchung oder Schadensersatz.

Die Shootex GbR behält sich ausdrücklich das Recht vor, Teilnehmer jederzeit vom Spielbetrieb auszuschließen, wenn ein sicherer Ablauf nicht mehr gewährleistet werden kann, der Verdacht auf gesundheitliche Beeinträchtigung besteht oder das Verhalten eines Teilnehmers die Sicherheit anderer gefährdet.

Absatz 7 – Ausfall, Verschiebung & höhere Gewalt

Der Spielbetrieb findet im Freien statt. Bei Regen wird in der Regel gespielt; bei Sturm, Gewitter, Starkregen, Schneefall, Sturmwarnung oder anderen sicherheitsrelevanten Wetterlagen kann die Shootex GbR den Spielbetrieb unterbrechen, verkürzen oder absagen.

Ich nehme zur Kenntnis, dass es darüber hinaus zu Änderungen, Verschiebungen oder Absagen kommen kann, insbesondere bei:

  • höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Pandemie, Stromausfall, Brand)
  • behördlichen Maßnahmen oder Auflagen
  • kurzfristigem Wegfall von Geländezugängen, Partnern oder Sicherheitsfreigaben
  • technischen Defekten an der Spielanlage
  • organisatorischen Gründen außerhalb des Einflussbereichs der Shootex GbR

In diesen Fällen behält die gebuchte Leistung ihre volle Gültigkeit in Form eines wertgleichen Gutscheins der Shootex GbR mit einer Gültigkeit von drei Jahren ab Ausstellungsdatum; alternativ wird ein Ersatztermin angeboten. Ein Anspruch auf Erstattung von Reise-, Übernachtungs- oder sonstigen Aufwendungen besteht nicht. Gesetzliche Rechte des Teilnehmers bei vollständigem und endgültigem Ausfall der Leistung bleiben unberührt.

Wird der Spielbetrieb nach Beginn aus Sicherheitsgründen abgebrochen, erfolgt eine anteilige Gutschrift der nicht gespielten Zeit, sofern der Abbruch nicht vom Teilnehmer zu vertreten ist.

Absatz 8 – Datenschutz & Mediennutzung

Verantwortlich im Sinne der DSGVO ist die Shootex GbR, Turmstraße 36, 89195 Staig, vertreten durch Deniz Bihr, info@shootex.eu.

Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen der Veranstaltungsdurchführung personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden. Dazu gehören insbesondere:

  • Vor- und Nachname, Geburtsdatum
  • Kontaktdaten (Telefonnummer, E-Mail-Adresse)
  • Notfallkontakt und mitgeteilte gesundheitsrelevante Hinweise
  • digitale Unterschrift sowie Datum und Uhrzeit der Abgabe
  • bei Minderjährigen: Name und Kontaktdaten des Erziehungsberechtigten

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung) sowie Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (Sicherung der Haftungsdokumentation). Gesundheitsbezogene Angaben werden ausschließlich auf Grundlage meiner ausdrücklichen Einwilligung nach Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO und nur zum Zweck der Notfallvorsorge verarbeitet; sie werden nach der Veranstaltung gelöscht.

Die Unterlagen werden für die Dauer der gesetzlichen Verjährungs- und Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, außer an eingesetzte technische Dienstleister im Rahmen einer Auftragsverarbeitung oder soweit gesetzlich vorgeschrieben.

Mir stehen die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu; zudem das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde.

Foto-, Video- und Tonaufnahmen (freiwillig)

Gesondert und freiwillig kann ich einwilligen, dass während der Veranstaltung entstehende Bild-, Ton- und Videoaufnahmen, auf denen ich bzw. die von mir angemeldete minderjährige Person zu sehen bin, zu Zwecken der Werbung, Berichterstattung und Dokumentation verwendet werden dürfen – insbesondere auf der Website, in Social-Media-Kanälen (Instagram, Facebook, TikTok, YouTube), in Werbeanzeigen und Printmaterialien. Ein Vergütungsanspruch entsteht dadurch nicht.

Diese Einwilligung ist freiwillig und keine Voraussetzung für die Teilnahme. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft formlos gegenüber info@shootex.eu widerrufen werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt unberührt. Bereits gedrucktes oder anderweitig veröffentlichtes Material kann nur im Rahmen des technisch und organisatorisch Möglichen zurückgezogen werden.

Absatz 9 – Unterschrift, Gültigkeit & Salvatorische Klausel

Ich bestätige, dass ich alle obenstehenden Abschnitte vollständig gelesen, verstanden und freiwillig akzeptiert habe.

Mir ist bewusst, dass die Teilnahme an einem Event der Shootex GbR mit den in Absatz 4 beschriebenen Risiken verbunden ist und auf eigene Gefahr erfolgt.

Ich erkläre, dass ich diese Vereinbarung aus freiem Willen und bei klarem Verstand abschließe. Unterzeichne ich als Erziehungsberechtigter für eine minderjährige Person, bestätige ich zusätzlich meine Vertretungsberechtigung und dass ich die minderjährige Person über die Sicherheitsregeln aufgeklärt habe.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sofern der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand der Sitz der Shootex GbR.

Sollten einzelne Klauseln dieses Dokuments ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Klausel gilt die gesetzliche Regelung.

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